Allgemeine Geschäftsbedingungen
Agentur-Dienstleistungen

Stand: 18.05.2018

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Softwareentwicklers Lukas Glowania und im Auftrag handelnde Personen, die keine eigenen Geschäftsbedingungen veröffentlicht haben. Diese Bedingungen bilden die Grundlage für einen Vertrag mit dem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Softwareentwickler absenden.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Ein Vertrag mit dem Softwarentwickler kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Softwareentwickler zustande.
2.2 Der Gegenstand des Vertrages ist die schriftlich festgelegte Leistungsbeschreibung.

3. Daten

Der Kunde stellt den Softwareentwickler von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann der Softwareentwickler nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen des Softwareentwicklers, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.

4. Datenschutz

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.

5. Preise und Zahlungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem individuell mit dem Kunden vereinbarten Preis. Alle Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zahlbar.

6. Abnahme

Nach Leistungserbringung erfolgt innerhalb von 14 Tagen die Abnahme durch den Kunden. In diesem Rahmen ist eine Überprüfung der vereinbarten Leistungen möglich. Sollten sich aus Sicht des Kunden Mängel ergeben, wird dem Softwareentwickler eine Korrekturfrist von einer Woche eingeräumt. Ist eine Korrektur in diesem Zeitraum nicht realiserbar, muss das Vertragsziel neu ausgehandelt werden.

7. Markenrechte/Copyrights

Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das "Recht am eigenen Bild". Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch den Softwareentwickler erstellten Arbeiten verbleibt beim Softwareentwickler.

9. Haftung

9.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch den Softwareentwickler wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt den Softwareentwickler von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
9.2 Schadensersatzansprüche gegen den Softwareentwickler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Designers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Softwareentwickler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
9.3 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
9.4 Der Höhe nach ist die Haftung des Softwareentwicklers beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
9.5 Die Haftung des Softwareentwicklers für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

10. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Softwareentwickler gilt deutsches Recht.
10.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
10.3 Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Softwareentwicklers.